Sie sind hier:

Infektionsschutz

Infektionskrankheiten haben auch in den entwickelten Ländern nach wie vor neben den Zivilisations- und chronischen Krankheiten einen großen Anteil am Krankheitsgeschehen der Bevölkerung. Es wird geschätzt, dass es sich in 25 bis 30 Prozent aller Diagnosen und Behandlungen in der medizinischen Versorgung in Deutschland um Infektionskrankheiten oder infektiöse Komplikationen bei anderen Grundleiden handelt.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Infektionsschutz, sowie zu aktuellen Infektionserkrankungen.

Das 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) bündelt alle bisher geltenden seuchenrechtlichen Bundesregelungen in einem einheitlichen aktualisierten neuen Gesetz.

Das Infektionsschutzgesetz regelt die Meldung und Erfassung von übertragbaren Krankheiten, beschreibt die Maßnahmen der Behörden zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und enthält zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.

Anforderungen an die Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch werden definiert und die Vorschriften für Tätigkeiten mit Krankheitserregern neu geregelt. Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln vermeiden auch in diesen Bereich die Weiterverbreitung von Krankheiten.

Das Infektionsschutzgesetz fördert Aufklärung und Information und setzt in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Eigenverantwortung von Einrichtungen, Betrieben und Personen, denn nur mit einer breiten Mitwirkung der Bevölkerung sind weitere Fortschritte besser zu erzielen.

Schutzimpfungen zur Prävention von Infektionskrankheiten zählen zu den effektivsten und kostengünstigsten medizinischen Interventionsmaßnahmen. Neben dem persönlichen Impfschutz ist ebenso das Erreichen eines kollektiven Impfschutzes (sogenannte Herdenimmunität) beim Großteil der impfpräventablen Infektionen entscheidend, um auch gefährdete Gruppen in der Bevölkerung zu schützen, die aus verschiedenen Gründen nicht selbst geimpft werden können. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Wissen über den Nutzen von Schutzimpfungen in der Bevölkerung zu verankern und die Impfbereitschaft zu erhöhen.

Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, unerwünschte Arzneimittelwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Die hohe Qualität ist das Ergebnis von wissenschaftlichen und regulatorischen Maßnahmen, beginnend mit der Entwicklung und anschließender klinischer Prüfung. Im Rahmen der Zulassung erfolgt eine intensive Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit und nur im Falle eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses erfolgt die Zulassung. Auch nach der Zulassung werden Impfnebenwirkungen und Wirksamkeit überwacht.

Hier finden Sie die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut.

Die von der Bremer Landesbehörde öffentlich empfohlenen Impfungen fallen in den Schutzbereich des Infektionsschutzgesetzes (§ 60, Absatz 1). Die „Bekanntmachung der öffentlichen Impfempfehlung des Landes Bremen“ aus dem Jahr 2018 und die Ergänzung aus dem Jahr 2022 können hier heruntergeladen werden:

Influenza

Die echte Virusgrippe (Influenza) ist keine einfache Erkältungskrankheit (oder ein „grippaler Infekt“), sondern stellt eine ernsthafte Erkrankung dar. Insbesondere für ältere Menschen und Personen mit Grunderkrankungen bedeutet die Influenza aufgrund möglicher schwerwiegender Komplikationen eine erhebliche gesundheitliche Bedrohung. Auch Schwangere haben - bedingt durch verschiedene körperliche Veränderungen - ein erhöhtes Risiko sich anzustecken sowie schwerere Krankheitsverläufe zu erleiden. Zudem kann sich medizinisches Personal in Krankenhäusern, Alten-/Pflegeheimen und Arztpraxen durch die Vielzahl von Kontakten mit Patienten und Bewohnern leichter mit Grippeviren infizieren. Gleichzeitig können sie das Virus unbewusst an die Patienten und Bewohner weitergeben, für die die Influenza aufgrund eines oftmals weniger guten Allgemeinzustands eine erhebliche Bedrohung darstellen kann.

Die beste Art die Ansteckung zu verhindern, ist die jährliche Influenza-Impfung. Sie sollte rechtzeitig vor Beginn der winterlichen Grippe-Saison - möglichst bereits im Oktober oder November - erfolgen, und muss jedes Jahr wiederholt werden.

Der Katastrophenschutzbereich Gesundheit kümmert sich um alle erforderlichen gesundheitlichen und hygienischen Maßnahmen die zur Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen notwendig sind, insbesondere die Behandlung Verletzter und Kranker in Krankenhäusern, die Bekämpfung von Seuchengefahren und die Versorgung der Krankenhäuser oder sonstigen Bedarfsträgern mit Sanitätsmitteln. Er führt Maßnahmen zu Verhinderung und Beseitigung von Schäden, in den ihm zugewiesen Bereichen der Kritischen Infrastruktur, durch.

Die gesetzliche Regelung des Katastrophenschutzes ist im Bremer Hilfeleistungsgesetz verankert. Hinweise zur Eigenversorgung im Katastrophenfall finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.