Änderungen und Verlängerung der Corona-Regeln
Keine Testpflicht mehr in Kindertagesstätten – das ist neu in der Corona-Verordnung, die mit weiteren Anpassungen in die Verlängerung bis zum 30. Juni 2022 geht.
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Demnach entfällt künftig die Testpflicht in Kindertagesstätten. Darüber hinaus wurde die Gültigkeitsdauer der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung verlängert. Sie gilt bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 und umfasst folgende Basisschutzmaßnahmen:
Maskenpflicht
- in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards „KN95/N95“)
- im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste als auch für Personal
- in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
- Testpflicht
- in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
- in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
- in Justizvollzugsanstalten - Isolationsdauer für Infizierte
- Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage.
- Wer Symptome hat muss nach fünf Tagen 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.