FAQ
Möchten Sie etwas über die Aktion „Bremen gegen Corona”, das Impfvorhaben des Landes Bremen oder ein anderes Thema wissen? An dieser Stelle haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Infos zum Boostern
Warum boostern lassen?
Erst mit der Booster-Impfung sind wir vollständig geimpft und bestmöglich geschützt. Die Impfstoffe gegen das Coronavirus bieten grundsätzlich einen effektiven und anhaltenden Schutz vor schweren Erkrankungen und Tod. Studien zeigen jedoch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt. Das Boostern gewährleistet wieder den weiteren vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus. Lesen Sie mehr zum Thema auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Wer sollte sich die Booster-Impfung holen?
Generell betrifft die Booster-Impfung alle bereits vollständig geimpften Personen. Da Menschen im höheren Alter ein höheres Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben, sollten sich auf jeden Fall alle Menschen, die über 70 Jahre alt sind, erneut impfen lassen. Mehr dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Welcher Impfstoff wird geimpft?
Geboostert wird in Bremen mit den Impfstoffen von BioNTech und Moderna.
Wann sollte die Booster-Impfung stattfinden?
Grundsätzlich soll die Erst- und Zweitimpfung vier Wochen bis drei Monate her sein. Das ist abhängig von dem Impfstoff und dem gesundheitlichen Zustand und Alter der zu impfenden Person. Lesen Sie mehr zu den geltenden Empfehlungen auf der Seite der Bremer Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Wo finden die Auffrischungsimpfungen statt?
Die Auffrischung kann in einer der städtischen Impfstellen, im Impftruck bzw. Impfbus oder beim Hausarzt/bei der Hausärztin durchgeführt werden.
Was muss ich mitbringen?
Wenn möglich, bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte)
- Impfausweis, falls vorhanden
Zwingend notwendig ist der Nachweis über Ihre Erst- und Zweitimpfung.
Wie kann ich mich zur Booster-Impfung anmelden?
Für einen Termin registrieren Sie sich online auf impfzentrum.bremen.de. Oder Sie vereinbaren telefonisch einen Termin beim Impfcallcenter Bremen: 0421 5775-1177. Im Impfzentrum Am Brill, im Impftruck und bei den mobilen Teams in Bremen können Sie auch ohne Termin zur Auffrischungsimpfung kommen – hier müssen Sie allerdings mit Wartezeiten rechnen, da die Nachfrage derzeit sehr hoch ist. Lesen Sie mehr zu den Terminen.
Weitere Fragen und Antworten rund um die Impfung für Kinder und Jugendliche
Wie hoch ist das Risiko für Kinder, sich mit Covid-19 anzustecken? Wie verläuft bei ihnen die Erkrankung?
Aktuelle Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Kinder etwas weniger empfänglich für eine Infektion mit dem Coronavirus sind. Das muss jedoch noch weiter untersucht werden. Ein schwerer Verlauf der Erkrankung bei ansonsten gesunden Kindern (nicht chronisch vorerkrankt) ist sehr selten. Die Krankheit verläuft bei ihnen meist mild, ähnlich wie eine Erkältung.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://www.zusammengegencorona.de/faqs/spezifische-personengruppen/kinder-und-die-pandemie/#id-b2d3ac6e-ca62-5afa-bfa6-beaf6f9d573b
Ab welchem Alter dürfen Kinder geimpft werden?
In Abwägung aller Daten, die aktuell zur Verfügung stehen, hat die STIKO am 17. Dezember 2021 eine Impfempfehlung für Kinder mit Vorerkrankungen im Alter von 5 bis 11 Jahren veröffentlicht. Die Corona-Schutzimpfung wird außerdem Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf befinden und die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine eigene Impfung geschützt werden können (so wie jene mit einem eingeschränkten Immunsystem).
Wichtig: Auch Kinder ohne Vorerkrankung oder besonders gefährdete Kontaktpersonen können nach ärztlicher Aufklärung gegen COVID-19 geimpft werden, wenn der individuelle Wunsch der Eltern beziehungsweise der Kinder besteht.
Mehr dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/corona-im-alltag/kinder-und-familien/corona-schutzimpfung-fuer-kinder-ab-5-jahren-warum-sich-auch-kinder-im-alter/
Die Impfempfehlung der STIKO im Wortlaut: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/01_22.pdf?__blob=publicationFile
Warum sollten Kinder ab 12 Jahren gegen COVID-19 geimpft werden?
Die Corona-Schutzimpfung bietet Kindern ab 12 Jahren sicheren und wirksamen Schutz vor einer schweren COVID-19-Erkrankung. Zudem können durch die Impfung auch indirekte Folgen einer COVID-19-Erkrankung, wie Einschränkungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von Kindern und Jugendlichen abgemildert werden. Und: Durch die Impfung schützt man nicht nur die Gesundheit des eigenen Kindes, sondern auch die der anderen Kinder und seiner Mitmenschen. Denn je mehr in den jüngeren Altersgruppen, die viele soziale Kontakte haben, geimpft sind, desto schlechter kann sich das Virus ausbreiten. Und das wiederum schützt auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können – zum Beispiel Babys und Kleinkinder unter 5 Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/kinder/corona-schutzimpfung-ab-12-jahren-welche-kinder-sich-impfen-lassen-sollten/
Erhalten Kinder den gleichen Impfstoff wie Erwachsene?
Kinder von 5 – 11 Jahren erhalten den mRNA-Impfstoff von BioNTech, den auch Erwachsene erhalten, allerdings ist die Dosierung angepasst: Der Kinderimpfstoff enthält nur 10 Mikrogramm Wirkstoff pro Dosis, also eine geringere Dosierung als bei Personen ab 12 Jahren (30 Mikrogramm Wirkstoff pro Dosis). Um Verwechslungen mit dem Erwachsenenimpfstoff zu vermeiden, hat der Impfstoff für Kinder eine besondere Kennzeichnung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt einen Impfabstand von drei bis sechs Wochen.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://www.zusammengegencorona.de/corona-im-alltag/kinder-und-familien/corona-schutzimpfung-fuer-kinder-ab-5-jahren-warum-sich-auch-kinder-im-alter/
Welche möglichen Impfreaktionen gibt es bei der Kinderimpfung?
Bisher sind beim Corona-Impfstoff von BioNTech für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren keine schweren Nebenwirkungen bekannt. In der Zulassungsstudie hatten viele Kinder ein bis zwei Tage lang vorübergehende Impfreaktionen, besonders nach der zweiten Spritze.
Häufig waren das Schmerzen, Rötungen oder auch Schwellungen an der Einstichstelle sowie Kopfschmerzen oder Müdigkeit. Außerdem bekamen einige Kinder Fieber, Durchfall, Schüttelfrost oder Muskel- und Gelenkschmerzen.
Sprechen Sie vor der Anmeldung zur Impfung ihres Kindes am besten auch mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt über die Impfung und lassen Sie sich über mögliche Nebenwirkungen aufklären.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
Impfpass und -nachweise
Ist ein Ersatzdokument genauso gültig wie der Impfpass?
Die Ersatzbescheinigung ist ein anerkanntes, offizielles Dokument (gleichzusetzen mit dem gelben Impfpass) und muss u. a. von Reiseunternehmern bzw. dem Einzelhandel anerkannt werden. Aufgrund von einschränkenden Kapazitäten während der Pandemie kann die Impfersatzbescheinigung erst zu einem anderen Zeitpunkt in den Impfpass übertragen werden. Es wird dementsprechend empfohlen, das Ersatzdokument immer mit sich zu führen.
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Ist mein alter, weißer Impfpass noch gültig?
Grundsätzlich ist auch das weiße Impfdokument weiterhin gültig und Sie können damit hierzulande Ihre vollständige Impfung nachweisen. Vor einer Reise ins Ausland sollten Sie jedoch versuchen, Ihre Impfnachweise in den gelben Impfpass übertragen zu lassen, da das weiße Faltblatt kein international anerkanntes Dokument darstellt. Nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes darf jeder Arzt und jede Ärztin Eintragungen aus alten Impfausweisen oder Impfbescheinigungen in einen aktuellen Ausweis übertragen bzw. erfolgte Impfungen nachtragen. Wenden Sie sich daher am besten an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
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Was ist der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch personalisiert und bequem auf Ihrem Smartphone digital speichern können.
Seit dem 10. Juni 2021 ist die CovPass-App für den digitalen Impfnachweis in den App-Stores verfügbar. Um den digitalen Impfnachweis zu erhalten, ist ein digitales Impfzertifikat notwendig, das die Impfung bestätigt. Das Impfzertifikat verfügt über einen QR-Code, der per Smartphone gescannt werden kann.
Wer im Impfzentrum geimpft wird, erhält sein Impfzertifikat und somit den QR-Code automatisch am Check-out. Wer bereits eine abgeschlossene Impfung über das Impfzentrum erhalten hat, bekommt den QR-Code per Post.
Die CovPass-App kann ausschließlich die Impfzertifikate (QR-Codes) einlesen, die den europäischen Vorgaben entsprechen und die außer in Impfzentren, nach und nach auch in Arztpraxen und Apotheken ausgegeben werden. Diese Zertifikate sind mit der Überschrift „EU-COVID-19 Impfzertifikat“ versehen. Zukünftig lassen sich in der App auch Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test anzeigen. Die App ist ein kostenloses Angebot des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung der App ist freiwillig.
Der digitale Nachweis kann zudem auch in der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes angezeigt werden.
Mehr zur CovPass-App finden Sie hier:
https://digitaler-impfnachweis-app.de/
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Wird mein Impfnachweis aus dem Ausland hier anerkannt?
Damit Sie nach einer Impfung im Ausland hierzulande auch von den Vorteilen einer vollständigen Impfung profitieren können, ist Folgendes zu beachten:
- Sie müssen mit einem der hier anerkannten Impfstoffe (BioNTech, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson, Stand 03.06.2021) geimpft worden sein. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts: www.pei.de/impfstoffe/covid-19. Wenn Sie nur eine Impfdosis erhalten haben, obwohl eigentlich zwei Dosen vorgesehen wären (z. B. mit BioNTech), weil Sie bereits Corona hatten, müssen Sie einen PCR-Test vorlegen.
- Außerdem muss der Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorliegen.
Grundsätzlich kann eine Umtragung in den neuen Impfpass in Deutschland erfolgen. Aufgrund eingeschränkter Kapazitäten während der Pandemie kann dies jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Es wird dementsprechend empfohlen, das Nachweisdokument immer mit sich zu führen.
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Brauche ich einen Impfpass, um mich impfen zu lassen?
Wenn Sie über einen Impfpass verfügen, bringen Sie ihn bitte mit zum Impftermin. Sollten Sie keinen Impfpass haben, erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung, die als anerkanntes, offizielles Dokument gilt (gleichzusetzen mit dem Impfpass). Bitte denken Sie daran, Ihren Personalausweis zur Impfung mitzubringen.
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Erhalte ich einen Impfnachweis, wenn ich schon Corona hatte?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass man nach einer Covid-19-Erkrankung immun ist. Wie lange die Schutzwirkung anhält, ist jedoch noch nicht abschließend zu beantworten. Wenn Sie erkrankt waren, kann bereits vier Wochen nach Genesung eine Impfung erfolgen. Sie gelten nach einer Covid-19-Erkrankung als erstgeimpft, erhalten dann also Ihre Zweitimpfung und somit Ihren Impfnachweis.
Für die Durchführung einer Impfung nach einer durchgemachten SARS-CoV-2- Infektion werden folgende Nachweise der Infektion anerkannt:
- positives Ergebnis eines PCR-Tests
- das Schreiben des Gesundheitsamtes mit der Aufforderung zur Quarantäne wegen nachgewiesener Infektion
- Genesenenbescheinigung des Gesundheitsamtes
- Entlassungsbrief nach stationärer Behandlung
- ärztliches Attest im Original
Nachweise von Antigen-Schnelltests werden nicht anerkannt.
Positiv? Tipps und Hilfe
Positiver Selbsttest: was tun?
Sie müssen davon ausgehen, dass Sie für andere Menschen hochansteckend sind. Lesen Sie auf der Seite der Bremer Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, was Sie jetzt tun sollten.
Ich habe Symptome: was tun?
Sollten Sie bei sich Krankheitssymptome feststellen, melden Sie sich zur weiteren Abklärung zunächst telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Außerhalb der regulären Sprechzeiten können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung der Freien Hansestadt Bremen wenden (Telefon 116 117).
Rote Kachel in der Corona-Warn-App: was tun?
Lesen Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit, wann die App Sie warnt und welche Handlungsempfehlungen dann gelten:
Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation
Es handelt sich hierbei um verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus. Erfahren Sie mehr dazu auf der Seite der Bremer Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Rund um die Impfung
Wie funktioniert eine Impfung?
Wie die verschiedenen zugelassenen Impfungen funktionieren und warum davon ausgegangen werden kann, dass sie alle sicher sind, lesen Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Wie läuft das Impfen im Impfzentrum und den Impfstellen ab?
Wenn Sie ins Impfzentrum oder in eine Impfstelle kommen, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske. Falls Sie sie vergessen haben sollten, können wir Ihnen am Eingang eine Maske aushändigen.
Planen Sie bitte ca. 60 Minuten für Ihren Besuch ein. Sie können gern eine Begleitperson mitbringen.
Bitte bringen Sie zum Impftermin folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte), falls vorhanden
- Impfausweis, falls vorhanden (wenn Sie keinen Impfausweis haben, stellen wir Ihnen einen Impfausweis vor Ort aus)
- Ihre persönliche Impftermineinladung (sofern vorhanden)
Bitte bringen Sie zusätzlich einen der folgenden Nachweise zum Impftermin mit, wenn Sie eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben:
- positives PCR-Testergebnis
- Schreiben des Gesundheitsamtes (Aufforderung zur Quarantäne wegen nachgewiesener Infektion oder Genesenenbescheinigung)
- Entlassungsbrief nach stationärer Behandlung
- ärztliches Attest im Original
Ergebnisse von Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Kontakts mit SARS-CoV-2 werden nicht anerkannt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlage mit zum Impftermin, wenn Sie 16 oder 17 Jahre alt sind:
- ausgefüllte Einwilligungserklärung durch eine (Vor-)Sorgeberechtigte oder einen (Vor-)Sorgeberechtigten bzw. eine Betreuerin oder einen Betreuer
- alternativ: Begleitung vor Ort durch eine der oben genannten Personen
Im Impfzentrum erhalten Sie die Gelegenheit, mit einer Ärztin oder einem Arzt über die Impfung zu sprechen. Wenn Sie danach mit der Impfung einverstanden sind, werden Sie anschließend geimpft.
Nach der Impfung sollten Sie noch ein wenig Zeit mitbringen, um sich auszuruhen (etwa 15 Minuten).
Am Ausgang wird Ihre Erstimpfung dokumentiert und Sie werden an den zweiten Impftermin erinnert.
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Wie kann ein Termin im Impfzentrum geändert werden?
Für eine Terminänderung müssen Sie Ihren Code erneut unter https://impfzentrum.bremen.de eingeben. Im unteren Bereich befindet sich der Button „TERMINE ABSAGEN“. Nachdem Sie diesen angeklickt haben, müssen Sie zur Identifikation Ihr Geburtsdatum eingeben. Danach können Termine storniert werden, und der Code ist zur neuen Terminvergabe freigeschaltet. Wenn der erste Impftermin schon in der Vergangenheit liegt, erscheint der zusätzliche Button „ÄNDERUNG DES ZWEITEN TERMINS“.
Zur Verifizierung müssen Sie noch einmal Ihr Geburtsdatum eingeben, dann kann ein neuer Termin für die zweite Impfung gewählt und im letzten Schritt gespeichert werden.
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Wie kann ich einen versäumten Termin neu vereinbaren?
Wenn Sie bereits registriert sind, aber den Termin nicht wahrnehmen, verfallen die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Den Code können Sie jedoch erneut verwenden, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
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Welche Nebenwirkungen oder Impfreaktionen gibt es?
Sie müssen unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen können wie bei jeder Impfung auch nach der Corona-Schutzimpfung direkt im Anschluss daran auftreten und dauern meist nur wenige Tage an.
Reaktionen an der Einstichstelle:
- Schmerzen an der Einstichstelle
- Rötung an der Einstichstelle
- Schwellung an der Einstichstelle
Allgemeine Symptome:
- Abgeschlagenheit
- Kopfschmerzen
- Muskelschmerzen
Wenn Sie mit vier bis 16 Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellen, sollten Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie sollten sich sofort an einen Arzt oder an eine Ärztin wenden, wenn Sie vier bis 16 Tage nach einer Impfung Symptome wie Kurzatmigkeit, Unterleibsschmerzen oder Schwellungen in Armen oder Beinen entwickeln. Auch bei starken oder anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen sollten Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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Der Impfstoff meiner Impfung ist in Deutschland nicht anerkannt – was tun?
Wurde ein Impfstoff verabreicht, der in Deutschland nicht zugelassen ist, muss sich die betreffende Person mit einem hier anerkannten Impfstoff erneut impfen lassen.
Dabei sollte in der Regel ein Impfabstand von mindestens vier Wochen nach der ersten Impfserie eingehalten werden. Die Impfstoffauswahl erfolgt auch in diesem Fall regelhaft nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Ich reise ins Ausland – wird meine Impfung dort anerkannt?
Wenn Reisen ins Ausland geplant sind, sollten Sie sich vorab darüber informieren, ob der Impfstoff, mit dem Sie geimpft wurden, im Ausland anerkannt ist. So werden in Kanada beispielsweise derzeit keine Kreuzimpfungen anerkannt.
Eine Liste der Zulassungen und Impfstoffproduktnamen im Ausland finden Sie hier:
Wichtig zu wissen: Im Bremer Impfzentrum wird keine zusätzliche Impfung ohne eine medizinische Indikation durchgeführt, die einen Impfstatus für touristisches Reisen ermöglicht.
Mehr Informationen zum Thema Reisen in Coronazeiten finden Sie unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
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